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länderübergreifend

 

Thema: Behindertenrechtskonvention in Kraft

 

Das "Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen" ("Convention on the Rights of Persons with Disabilities") wurde am 13. Dez. 2006 von der UN-Vollversammlung beschlossen. Am 30.03.2007 unterzeichnete Deutschland die Konvention. Sie trat nach der Ratifizierung am 1. Febr. 2009 in Deutschland in Kraft. Maßgeblich ist der englische (neben dem arabischen, chinesischen, französischen, russischen und spanischen) Text. Bei der offiziellen Übertragung ins Deutsche wurden bei einigen Begriffen Bedeutungsverschiebungen vorgenommen, z.B. wurde durchgängig für das englische Wort "inclusion" das Wort "Integration" gewählt, das eine andere Bedeutung hat, also einen anderen Begriff bezeichnet. Deshalb ist auch eine "Schattenübersetzung" erschienen, in der die Bedeutungsabweichungen markiert sind. Im Bundesgesetzblatt sind die Texte in Englisch, Französiche und Deutsch gegenübergestellt.

 


 


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